Kirchen­vorstands­wahl

Am 20. Oktober 2024 ist Kirchenvorstandswahl.

Wer soll künftig unsere Kirchengemeinde leiten?
Vielleicht haben Sie selbst Interesse an dieser Aufgabe oder kennen jemanden, der geeignet wäre?
Denken Sie mit und sagen Sie‘s uns!

Kandidieren kann, wer Gemeindemitglied und 18 Jahre alt ist. Berufen werden kann man bereits mit 16 Jahren.
Wählen dürfen alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören. Konfirmierte Jugendliche dürfen bereits ab 14 Jahren wählen.

Die beiden Kirchenvorstände von St. Stephan und der Gnadenkirche haben entschieden, eine Pfarrei und im Herbst einen gemeinsamen Kirchenvorstand zu bilden. Die beiden Kirchengemeinden bleiben dabei mit ihrem Gemeindegebiet, ihren Kirchen und Finanzen selbstständig. Außerdem gibt es künftig ein Pfarramt im Zwinger 3c mit einer Außenstelle in der Gnadenkirche, die Pfarrer/Pfarrerinnen arbeiten enger zusammen und teilen Aufgaben auf.

Der Vertrauensausschuss

der beiden Kirchenvorstände von St. Stephan und der Gnadenkirche bereitet die Wahl vor und führt sie durch. Ihm gehören an:

Gnadenkirche:
Pfr. Helmut Dummert
Klaus Büttner
Prof. Dr. Matthias Eyrich
Elfriede Koch
Dieter Katz
Walter Popp
Hannelore Zucker

St. Stephan:
Jürgen Gräbner
Birgit Engert-v. Bienenstamm
Pfr. Jürgen Dolling
Katrin Zimmermann
Christian Stöckel
Brigitte Heberlein
Jan Fischer
Sebastian Fleck

Hier finden Sie weitere Informationen zur Arbeit des Kirchenvorstands: