Kirchen­vorstands­wahl

Am 20. Oktober 2024 ist Kirchenvorstandswahl.

Wer soll künftig unsere Kirchengemeinde leiten?
Vielleicht haben Sie selbst Interesse an dieser Aufgabe oder kennen jemanden, der geeignet wäre?
Denken Sie mit und sagen Sie‘s uns!

Kandidieren kann, wer Gemeindemitglied und 18 Jahre alt ist. Berufen werden kann man bereits mit 16 Jahren.
Wählen dürfen alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören. Konfirmierte Jugendliche dürfen bereits ab 14 Jahren wählen.

Die beiden Kirchenvorstände von St. Stephan und der Gnadenkirche haben entschieden, eine Pfarrei und im Herbst einen gemeinsamen Kirchenvorstand zu bilden. Der Vertrauensausschuss bereitet die Wahl vor und führt sie durch:

Vertrauensausschuss

Ihm gehören an:

Gnadenkirche:
Pfr. Helmut Dummert, Klaus Büttner, Prof. Dr. Matthias Eyrich, Elfriede Koch, Dieter Katz, Walter Popp, Hannelore Zucker

St. Stephan:
Jürgen Gräbner, Birgit Engert-v. Bienenstamm, Pfr. Jürgen Dolling, Katrin Zimmermann, Christian Stöckel, Brigitte Heberlein, Jan Fischer, Sebastian Fleck

Wer kandidiert?

Hier veröffentlichen wir zum Pfingstsonntag Namen und Fotos.

Wie wird gewählt?

Sie bekommen mit der Einladung zur Wahl im Herbst bereits alle Unterlagen auch für die Briefwahl zugesandt. Sie können entweder auf diese Weise wählen oder am Sonntag, 20. Oktober in eines unserer Wahllokale kommmen.
Öffnungszeiten:
Kapitelsaal im Stephanshaus 9.00 bis 14.00 Uhr
Gemeindesaal der Gnadenkirche 11.00 bis 13.00 Uhr

Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument mit.

Wie viele Stimmen habe ich und wen kann ich wählen?

Sie können bis zu 9 Kandidatinnen und Kandidaten auf Ihrem Stimmzettel ankreuzen, Stimmen dürfen nicht gehäufelt werden. Sie können auch gemeindeübergreifend wählen (wenn Sie z.B. St. Stephan angehören, auch Kandidatinnen und Kandidaten der Gnadenkirche, und umgekehrt)

Wie setzt sich der gemeinsame Kirchenvorstand zusammen?

Die beiden Kirchenvorstände haben ein festes Zahlenverhältnis der Sitze im Kirchenvorstand festgelegt. Gewählt sind 3 Personen aus der Gemeinde der Gnadenkirche und 6 Personen aus St. Stephan, je nach Anzahl der Stimmen. Diese 9 berufen nach der Wahl zusammen mit Pfr. Dolling und Dekan Slenczka noch zwei weitere wählbare Gemeindeglieder. Gesamtzahl der stimmberechtigten Kirchenvorstandsmitglieder (wenn die dritte Pfarrstelle wieder besetzt ist): 14.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Arbeit des Kirchenvorstands: